Wir freuen uns über neue Unterstützer im Verein!
Laut unserer Satzung gibt es zwei Arten der Mitgliedschaft:
- „ordentliche Mitglieder“ – sie haben ein Wahl- und Stimmrecht und haben die Pflicht jährlich mindestens 50 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Ein Mitgliedsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
- „Fördermitglieder“ – sie haben, wie ordentliche MItglieder auch, ein Informations- und Rederecht auf Versammlungen. Ein Mitgliedsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Um Mitglied zu werden, muss dies beim Vorstand schriftlich (z.B. per Mail) beantragt werden. Ordentliche Mitglieder sollten in der Regel einige gemeinsame Veranstaltungen besucht haben und mit uns im Austausch über eine Mitgliedschaft und die eigenen Ziele sein.
Übrigens: alle unsere Sitzungen und Besprechungen sind öffentlich und alle Interessierten sind dort stets herzlich willkommen. Zum gelegentlichen Mitmachen und Informieren bedarf es also keiner Mitgliedschaft. Statt Mitgliedsbeiträge zu erheben, hoffen wir auf Spenden – egal ob von Mitgliedern oder Nicht-Mitgliedern.